Hintergrundwissen zum Verbandbuch

In einem so genannten Verbandbuch (Verbandsbuch), umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kindertagesstätten, Schulen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet, alles in schriftlicher Form. Diese Aufzeichnungen sollen als Nachweis dienen, um zu beweisen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese werden in „Grundsätze der Prävention“ (Vorschrift 1) im DGUV gefordert. Darin werden jegliche Eintragungen getätigt, ohne auf die Schwere der Verletzung zu achten.
Bei Arbeitsunfällen beispielsweise werden Kosten im Bereich Behandlungs- und Rehabilitätsmaßnahmen von gesetzlichen Unfallversicherungsträgern übernommen. Wenn Unfälle als Arbeitsunfall deklariert werden, die mehr als drei Tage andauern, dann müssen diese Unfälle durch eine Unfallanzeige angezeigt werden. Das alles passiert bei dem für den Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger. So eine Unfallanzeige dient dazu, um sicherzustellen, dass der Unfall auch bei einer versicherten Tätigkeit passierte. Bei solchen Unfällen oder auch kleineren Verletzungen, bei denen nicht unbedingt eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder eine Arbeitsunfähigkeit von weniger als drei Tagen, muss dieser Nachweis nicht gegeben sein.
Wenn allerdings kleinere Verletzungen vorliegen, bei denen Spätfolgen zurückzuführen sind, dann ist es möglich, dass der Nachweis erbracht wird, mit der Eintragung in das verbandbuch, dass es sich bei der Verletzung um einen Arbeitsunfall gehandelt hatte. Sollte allerdings diese Dokumentation fehlen oder gibt es keine Zeugen, die den Arbeitsunfall mitbekommen haben, kann ein Unfallversicherungsträger auch die Kostenübernahme ganz einfach verweigern.
Was wird im Verbandbuch eingetragen?

Was genau alles in einem Verbandbuch eingetragen werden muss, ist als Vorschrift in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz: DGUV, geregelt.
Laut dem DGUV muss auf jeden Fall zuerst auf die Beschreibung des Unfalls eingegangen werden. Dabei dürfen eben auf keinen Fall die Zeit, der Ort und der Unfallhergang nicht fehlen. Daher kann das Verbandbuch auch noch einen weiteren Nutzen für den Arbeitsschutz haben. Unfallrisiken können mit diesem schnell erkannt und gut vermieden werden.
Auch die Art, wie Erste Hilfe geleistet wurde, muss in diesem Buch dokumentiert werden. Auch dann, wenn nur ein normales Pflaster auf eine kleine Verletzung geklebt wurde.
In dem Verbandbuch muss später nachvollziehbar sein, wann, wie und von wem der Verletzte verarztet wurde. Außerdem kann man auch dadurch erkennen, welche Zeugen beim Unfall anwesend waren. All diese Daten müssen im Betrieb später noch gut fünf Jahre aufbewahrt werden.
Zusätzlich dazu können Verbandbücher aber auch dazu genutzt werden, Unfallschwerpunkte in einem Unternehmen zu erkennen. Dadurch können Maßnahmen zur Vermeidung eingeleitet werden.
Wofür wendet man ein Verbandbuch an?

Genau das ist der Grund, weshalb die BGV A 1 vorschreibt, dass jede einzelne Erste Hilfe Leistung, ob nun groß oder klein, dokumentiert wird. Dies gilt vor allem auch für Unfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben, obwohl diese der Berufsgenossenschaft nicht gemeldet werden müssen.
Was kostet ein Verbandbuch?
Alternativ können solche Aufzeichnungen aber auch über eine elektronische Datenverarbeitung oder auch einer Kartei dokumentiert werden.
Wichtige Kriterien beim Kauf eines Verbandbuches

Dabei ist es aber auch nicht vorgeschrieben, wer dieses Verbandbuch in einem Unternehmen zu führen hat. Sinnvoll ist es natürlich für diejenigen, die auch die Erste Hilfe geleistet haben.
Worauf ist beim Kauf eines Verbandbuches zu achten?

Sollte man sich noch unschlüssig darüber sein, welches Verbandbuch wirklich das perfekte ist, kann man sich auch zuerst diverse Kundenrezensionen durchlesen, die es bereits haufenweise im Internet zu finden gibt. Als erstes sollte man also die verschiedenen Produkte miteinander vergleichen, um so die beste Leistung für einen günstigen Preis zu erhalten.
Vier gute Gründe, die für ein Verbandbuch sprechen
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- Im Verbandbuch findet man eine gute und übersichtliche Auflistung der Unfälle, die im Betrieb oder in der Schule passiert sind. Denn diese müssen fünf Jahre aufbewahrt werden, in solch einem Verbandbuch kann man nichts verlieren
- Verbandbücher bei vielen Berufsgenossenschaften gibt es umsonst, sodass man dafür auch kein Vermögen ausgeben muss
- Ein Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht. Dieses kann auch formlos aufgeschrieben werden, doch ist der Verlust ohne ein Verbandbuch umso größer
- Sollten kleinere Verletzungen im späteren Verlauf noch Schwierigkeiten bekommen, kann man mit einem Verbandbuch einen Arbeitsunfall nachweisen, sodass man mögliche Behandlungen auch finanziert bekommt
Fünf Fakten zum Verbandbuch
- Ein Verbandsbuch ist günstig und kann viel Absichern
- Es ist für jeden Betrieb, jede Behörde, Schule oder Kindestagesstätte Pflicht, ein Verbandbuch zu führen
- Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre
- Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden, da so dokumentiert werden kann, dass sich der Verletzte den Unfall auch bei einer versicherten Tätigkeit zugezogen hat und nicht etwa in der Freizeit
- Die Auswertung von diversen Informationen kann auch dazu genutzt werden und hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.